Liebe Vienna Supporters,
“Gemäß § 13 (2) Vereinsgesetz 2002, BGBI. I Nr. 66/2002, ergeht an Sie die Einladung zur Aufnahme der Tätigkeit des Vereins FIRST VIENNA FOOTBALL CLUB 1894 SUPPORTERS (kurz Vienna Supporters), mit dem Sitz in Wien, dessen Errichtung am 10.02.2014 der Landespolizeidirektion Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten, angezeigt wurde”.
Wir sind somit offiziell als Verein angemeldet und somit beginnt der offizielle Startschuss unserer Arbeit! BE A PART OF IT!